Allgemeine Informationen zu Unternehmensberatung und Organisationsentwicklung

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung/Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Konzepte, Beratungsarchitekturen und/oder -desingns etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung/Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung/Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussage-verpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.6 Firmen als Auftraggeber erklären sich einverstanden, in der Referenzliste von HSBC aufzuscheinen. Diese Aufnahme in die Referenzliste kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch den Auftraggeber widerrufen werden.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.

(AGBs entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie/WKO, Stand 24.4.2018)

Datenschutz-Information und Einwilligungserklärung

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Erhaltene Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht weitergegeben und Dritten nicht zugänglich gemacht (siehe Datenschutzerklärung). Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert.

Im Zuge Ihrer Ausbildung/Seminar/Workshop/Schulung/Training haben wir im Rahmen der Anwesenheitsliste nicht sensible, personenbezogene Daten direkt von Ihnen erhoben. Es handelt sich dabei um Ihren Namen, Ihre Adresse (sofern es angegeben wurde), Ihre Telefonerreichbarkeit (sofern es angegeben wurde), Ihre Email-Erreichbarkeit (sofern es angegeben wurde), das Seminardatum und Ihr Geburtsdatum (sofern es angegeben wurde).

Diese von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Ihre Unterschrift dokumentieren, dass Sie an ein(e) Ausbildung/Seminar/Workshop/Schulung/Training absolviert haben und „befugt“ sind, ein je nach den Anwendungsregeln der Ausbildung entsprechenden Fertigkeiten anzuwenden (z.B. Weiterbildungsmaßnahme im Betrieb, DiFA-Trainer, NLP-Practitioner, NLP-Master). Diese Daten wurden in eine Gesamt-Ausgebildeten/Teilnehmerliste eingetragen und elektronisch abgespeichert.

Zweck der Verarbeitung dieser zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ist die Evidenzhaltung der absolvierten Ausbildung zur befugten Anwendung des jeweiligen Tools/Seminars… (z.B. Weiterbildungsmaßnahme je nach Inhalt, DiFa, NLP) im Betrieb, um z.B. einer Nachforderung einer Teilnahmebestätigung Ihrerseits/vom konkreten Absolventen bzw. von der konkreten Absolventin entsprechen zu können, und die Zusendung von  Informationen z.B.  in Form eines Impulsletters, Einladungen zu Qualitätssicherungsmaßnahmen und weiterführenden Angeboten. 

Geplante Dauer der Speicherung der Daten: Bis auf Widerruf.

Diese Einwilligung kann jederzeit bei office@staecker.at widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können Auskunft, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der übergebenen Daten jederzeit begehren. Sie haben weiters das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Beantwortung von Anfragen zum Datenschutz

Wir ersuchen Sie Ihre Anfrage schriftlich oder per E-Mail mit einer beigelegten Ausweiskopie an folgende Adresse zu senden: office@staecker.at
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Informationen/Teilnahmebedingungen/An-/Abmeldung/Haftung

Anmeldung

Mit der schriftlichen/elektronischen/mündlich-persönlichen Anmeldung bei Hermine Stäcker Business Consulting wird Ihre Platzreservierung im Lehrgang und/oder Seminar (der gewünschten Veranstaltung) verbindlich und Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Dabei berücksichtigen wir die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Ist die TeilnehmerInnen-Maximalzahl erreicht, setzen wir Sie auf eine Warteliste und Sie erhalten dazu eine Verständigung. Sollte ein/e TeilnehmerIn ausfallen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und fragen nach Ihrem Interesse, diesen Platz verbindlich einnehmen zu wollen.

Kosten

Die Teilnahmekosten sind die reinen Lehrgangs- bzw. Seminarkosten inkl. des beschriebenen Leistungspaketes im jeweiligen Folder/Anmeldeblatt. Die Kosten für die Übernachtung, Verpflegung und Reisekosten bzw. Seminarpauschale bei Teilnahme ohne Hotelnächtigung sind nicht im Betrag inkludiert. Ebenso sind zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. für Literaturrecherchen etc. nicht im Lehrgangsbeitrag enthalten.

Die Teilnahmekosten können entweder als Gesamtbetrag 14 Tage vor Seminarbeginn oder pro Modul 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Moduls bezahlt werden. Sie erhalten unsere Honorarnote je nachdem, für welche Möglichkeit der Entrichtung der Teilnahmekosten Sie sich entscheiden. Zu den einzelnen Seminaren sind auf dem jeweiligen Anmeldeblatt Teilnahmebedingungen angeführt, die sich auf das jeweilige Seminar beziehen. Diese sind maßgeschneidert für das jeweilige Seminar gültig und verbindlich zu den Teilnahmebedingungen anzusehen.

Bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart: 12% Zinsen per Anno, Mahnkosten von Euro 10,- pro erfolgter Mahnung, sowie die Übernahme aller weiteren eventuell anfallenden Inkassokosten.

Rücktritt/Stornobedingungen

Natürlich kann immer etwas dazwischen kommen. Für diesen Fall ist ein Rücktritt, schriftlich und/oder elektronisch an uns übermittelt, bis vier Wochen vor Seminarbeginn ohne Stornokosten möglich. Danach werden Stornokosten in der Höhe der halben Teilnahmekosten fällig, wenn der für Sie reservierte Seminarplatz nicht durch eine/n Ersatzteilnehmer/in besetzt werden kann. 7 Tage vor Kursbeginn stellen wir den vollen Betrag in Rechnung. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie ohne Absage den für Sie reservierten Lehrgangsplatz nicht in Anspruch nehmen oder einen bereits fixierten Ersatztermin nicht wahrnehmen.

Umbuchung

Bis einschließlich 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen kostenlos und jederzeit möglich. Im Falle einer Umbuchung bis einschließlich 8 Tage vor Kursbeginn betragen die Stornogebühren 50 % der Kurskosten, sofern aufgrund der Umbuchung die Durchführung des Seminars an diesem Termin wegen zu geringer TeilnehmerInnenzahl (mind. 8 TeilnehmerInnen) nicht mehr möglich ist. Umbuchungen innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn sind nicht möglich.

Verschiebung, Absage, Erstattung

Versäumte Seminare können in der Ausbildung des folgenden Jahres ohne Zusatzkosten nachgeholt werden. Wir haben das Recht, Kurse vor deren Beginn abzusagen oder zu verschieben, TrainerInnen auszutauschen sowie Schulungsinhalte und -unterlagen geringfügig zu ändern, ohne dass den TeilnehmerInnen dadurch Ansprüche jedweder Art entstehen. Sollten wir gezwungen sein, einen Kurs in Folge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (Unfall, Krankheit der TrainerInnen, …) abzusagen, wird mit den TeilnehmerInnen umgehend ein Ersatztermin vereinbart. Kommt der Termin nicht zu Stande, erhalten Sie die volle Einzahlung zurück. Für allfällige Unkostenentschädigungen und sonstige Schäden wie Verdienstentgang sowie Folge- und Vermögensschäden kann Hermine Stäcker Business Consulting keinesfalls zum Ersatz entstandener Kosten haftbar gemacht werden. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Um den Lernerfolg und die Sicherheit der Gruppe und Einzelner sicherzustellen, behält sich Hermine Stäcker Business Consulting vor, TeilnehmerInnen, die durch fortgesetztes, störendes Verhalten (wie z.B. rassistisiche, sexistische, homophobe, beleidigende, aggressive Bemerkungen) den Veranstaltungserfolg behindern, jederzeit auch ohne Angabe von Gründen aus Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall, sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Seminar auf Wunsch der/des TeilnehmerIn, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten oder Spesen. Etwaige offene Teilzahlungen werden in diesem Fall ebenso sofort fällig.

Urheberrechte

Von Hermine Stäcker Business Consulting weitergegebene Informationen, Daten, Kursunterlagen und während der Ausbildung erstellte Fotos, Videos und Aufzeichnungen dürfen keinesfalls ohne unsere ausdrückliche Genehmigung in irgendeiner Form vervielfältigt, verändert oder verbreitet werden oder in sozialen Netzwerken dargestellt werden. Dies gilt sowohl für die öffentliche Nutzung als auch für etwaige Anpassungen zur Unterrichtsgestaltung. Die TeilnehmerInnen erhalten das Recht, bereitgestellte Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Hermine Stäcker Business Consulting steht das ausschließliche Recht zu, fallweise während Seminaren Audio- und /oder Video-Aufnahmen von HSBC zu erstellen bzw. zu veranlassen. Sollten dazu Aussagen, die Mithilfe und Beteiligung von TeilnehmerInnen erforderlich sein, werden entsprechend der DSGVO die damit verbundenen Einwilligungserklärungen eingeholt. Sämtliche Rechte an Audio- und/oder Video-Aufnahmen während der Seminare, sowie an Lichtbildaufnahmen die von Hermine Stäcker Business Consulting im Rahmen der Seminare gemacht werden, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung stehen Hermine Stäcker Business Consulting exklusiv zu. Ebenso ist Hermine Stäcker Business Consulting die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder allfällige entgeltliche Weitergabe schriftlicher Unterlagen zu den Veranstaltungen vorbehalten. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Datenschutz

Im Rahmen dieses Kurses werden fallweise vom Schulungsunternehmen Video- und Audioaufzeichnungen zu Schulungszwecken aufgenommen. Diese Aufzeichnungen dienen zur Erreichung des Ausbildungszieles. Weiters erhält der Kursteilnehmer Arbeitsunterlagen, Skripten sowie auch visuelle Dokumentationen des Kursablaufes. Diese sämtlichen Informationen, Dokumente, Daten sowie fallweise Video- und Audioaufzeichnungen stehen im Eigentum des Schulungsunternehmens und dienen den Kursteilnehmern für ihre Ausbildungszwecke. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Für das Filmen von TeilnehmerInnen (z.B. bei Skills-Training mit Feedback) werden gesondert Einwilligungserklärungen gemäß der Datenschutzbestimmungen eingehoben. Diese Daten stehen ausschließlich den beauftragenden TeilnehmerInnen zu und werden weder veröffentlicht noch in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht.  Sämtliche Lehrinhalte und Lehrunterlagen sind geistiges Eigentum des Schulungsunternehmens und dürfen weder kopiert, noch veröffentlicht oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Auch sämtliche persönliche Informationen über die übrigen Kursteilnehmer, welche die Kursteilnehmer im Rahmen der Ausbildungsveranstaltung möglicherweise erfahren, unterliegen der Geheimhaltungsverpflichtung.

Haftung

Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Der Lehrgang (Seminar, Workshop… usw.) setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Sie stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. In den Seminaren können Kommunikationstechniken sowie Möglichkeiten der Selbstbeeinflussung und eine Verbesserung der individuellen Lernprozesse und Stärken erlernt werden. TeilnehmerInnen haften für durch sie verursachte Schäden selbst. Für Gegenstände, die von den TeilnehmerInnen zu den Veranstaltungen mitgebracht werden, übernimmt Hermine Stäcker Business Consulting keinerlei Haftung.

Pönale

Für den Fall der Verletzung einer der Bestimmungen zum Datenschutz, Urheberrechte und zur Haftung verpflichtet sich der Kursteilnehmer, an das Schulungsunternehmen pro Verstoß eine Pönale in Höhe von EUR 2.000,00 zu bezahlen. Das Recht des Schulungsunternehmens, den Ersatz eines durch die Verletzung entstandenen darüber hinaus gehenden Schadens zu verlangen, bleibt dadurch unberührt.

Schlussbestimmungen

Die Teilnahmebedingungen unterliegen in ihrer Gesamtheit dem österreichischem Recht. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmensort des Schulungsunternehmens/Unternehmensberaters zuständig. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diese Teilnahmebedingungen.
(Stand: 24.4.2018)